Das Schwerbehindertengesetz ist per 1.10. 2001 in das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen eingestellt worden. (Bundesgesetzblatt I vom 19. Juni 2001, S. 1046). Es wurde seitdem vielfach verändert.
Hinweis auf aktuellen juristischen Kommentar: www.sgb-9-kommentar.de
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
www.behindertengleichstellungsgesetz.de
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